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Blitzschutzkontrollen Marcel Venzin

Beratung und Kontrollen

"Wann haben Sie das letzte mal Ihre Blitzschutzanlage kontrollieren lassen?

Gerne bieten ich Ihnen an, die Blitzschutzanlage an Ihrem Gebäude zu kontrollieren.

Für eine unverbindliche Offerte dürfen Sie mich gerne kontaktieren.

Ausschnitt aus der Weisung Gebäudeversicherung Zürich:

​"Freiwillig errichtete Blitzschutzsysteme sind im Auftrag der Eigentümerschaft durch einen Blitzschutzaufseher oder eine Fachperson äusserer Blitzschutz gemäss der Leitsätze der electrosuisse „Blitzschutzsysteme“

(SNR 464022) mindestens alle 10 Jahre zu kontrollieren."

Meine Dienste

Beratung

Gerne berate ich Sie bei der Erstellung Ihres Blitzschutzsystems oder bei der Earbeitung einer Ausschreibung.

Kontrolle

Freiwillige Blitzschutzsysteme müssen alle 10 Jahre kontrolliert werden.

Gerne kontrolliere ich Ihr Blitzschutzsystem.

Image by Mélody P
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Vielen Dank!

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